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Ab Montag, 20. April 2020 dürfen wir wieder für SIE da sein.
Unterstützen Sie den LOKALEN Einzelhandel und kommen Sie vorbei!
Wir freuen uns, unser Geschäft ab Montag unter folgenden Sicherheitsanforderungen wieder öffnen zu dürfen.
- Es dürfen sich maximal 5 Kunden gleichzeitig und nur mit Maske im Geschäft aufhalten.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Hände das bereitgestellte Desinfektionsmittel.
- Der empfohlene Mindestabstand von 1,5m (besser 2m) gilt einzuhalten.
Hierfür wurden entsprechende Markierungen auf dem Fußboden angebracht.
- Bitte bezahlen Sie nach Möglichkeit mit Karte.Kurz vor der Zwangsschließnung wurden wir mit aktueller Frühjahres-Ware versorgt. Wir sind demnach voll ausgestattet mit aktueller NEUWARE! Wie gewohnt, setzen wir auf eine individuelle Bedienung und herzliche Beratung unserer Kunden.
Mode Express No. 1 Aue
Bahnhofstraße 2
08280 Aue
T 03771 565727
E info@modeexpress-aue.de
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Kurz zusammengefasst: Diese Corona-Regeln gelten ebenfalls ab Montag
Die Wohnung kann wieder ohne triftigen Grund verlassen werden. Der Kontakt in der Öffentlichkeit ist aber nur zu einer weiteren Person außerhalb des Hausstandes erlaubt.
Ausflüge - etwa in die Sächsische Schweiz - sind möglich. Der 15-Kilometer-Radius um den Wohnort wird aufgehoben. Immer aber müsse der nötige Abstand gehalten werden. Überregionale (nicht genau definiert) Ausflüge bleiben tabu.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen, auch Bau- und Gartenmärkte, nicht aber Möbelhäuser. Das Absperren von Verkaufsfläche, um öffnen zu dürfen, ist verboten.
Einkaufscenter bleiben dicht - aber Center-Läden jenseits der Grundversorgung mit separatem Kundeneingang von außen dürfen öffnen.
Gastronomie bleibt dicht. Kretschmer: "Wir sehen die Probleme." Erleichterungen könne es ab Ende Mai geben.
Museen, Zoos, Bibliotheken, Spielplätze bleiben dicht, Vereinssport bleibt verboten. Joggen, Wandern oder Klettern sind erlaubt.
Gottesdienste bis maximal 15 Besucher sind wieder erlaubt - auch hier prescht Sachsen vor.
Bei Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen gilt eine Beschränkung von 15 Personen. Private Partys sind damit ausdrücklich nicht erlaubt.
Der Anspruch auf Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet, etwa auch auf Handwerker, Verkäufer oder Rechtsanwälte. Bedingung: Beide Elternteile müssen in diesen Berufen arbeiten.
Quelle: www.tag24.de